1. Wie groß ist eine Großfläche?

Großflächen haben das Format 18/1, also 18-mal so groß wie eine DIN-A1-Fläche und sind somit ca. 2,52 x 3,56 m groß.

Als Großfläche bezeichnet man auch einen Werbeträger für 18/1-formatige Werbung. Mehr dazu

2. Was brauchen wir, um einen Werbestandort zu prüfen und ein Angebot zu machen?

Um Ihnen ein Angebot unterbreiten zu können, brauchen wir neben der genauen Adresse des Standorts ein paar aktuelle Bilder.

3. Wie mache ich gute Bilder zu meinem Standort?

Die Fotos schießen Sie bitte aus der Autofahrer - Perspektive (gleiche Straßenseite) aus beiden Fahrtrichtungen, es sei denn es handelt sich um eine quer zur Straße stehende Hauswand. In diesem Fall genügen uns Fotos aus einer Richtung.


Wir brauchen ein Bild aus ca. 30m Entfernung und ein Nahbild (ca. 5m). Beispielbilderkönnen Sie sich auf unserer Webseite anschauen.
Die Bilder können Sie uns z.B. per Email (info@werbeflächenvermieten.de) oder Whatsapp (01794261573) zukommen lassen.
Diese Bilder sollten uns eine eindeutige Feststellung erlauben, dass für den Plakatträger keine Sichtbehinderung besteht und dass der Aufbau und die regelmäßige Bewirtschaftung gesichert sind.

für eine doppelseitige anlage


für eine Hauswandfläche


4. Wer wird mein Vertragspartner?

Falls Ihnen das Angebot für die Anmietung von Werbefläche zusagt, kümmern wir uns zügig um den Vertragsschluss.

Als Vertragspartner haben Sie dann einen unserer bewerten Koooperationspartner, der das beste Angebot für Sie unterbreitet hat.

5. Wie sehen die Werbeanalgen aus?

Beispiele der Werbeträger können Sie sich in unserer  Bildergalerie  anschauen

6. Wieviel Strom wird meine Werbeanlage verbrauchen?

Wir modernisieren unsere Werbeanalgen so, dass sie möglichst wenig Strom verbrauchen. Der durchschnittliche Stromverbrauch einer Großfläche liegt be ca. 100 € / Jahr.

Wegen der Stromkosten müssen Sie sich keine Gedanken machen. Diese werden wir komplett übernehmen.

Für die Kontrolle des Verbrauchs bekommen Sie von uns einen Zwischenzähler installiert. Der wird selbstverständlich kostenlos für Sie.

7. Wie schätzt man die Frequenz eines Werbestandorts ein?

Seit 2013 nutzt man bundesweit für die Beurteilung von Werbeflächen einen Frequenzatlas (https://de.wikipedia.org/wiki/Frequenzatlas).

8. Brauchen Ihre Werbeanlagen eine Baugenehmigung?

Grundsätzlich brauchen alle unsere Werbeanlagen eine Baugenehmigung. Diese wird von uns beantragt. Das Verfahren dauert in der Regel nicht weniger als 3 Monate.


9. Wie viel kann ich mit Plakatwerbung verdienen?

Die Antwort auf diese Frage hängt von der Attraktivität Ihrer Werbefläche ab.
Allein bezogen auf die Großflächen liegen die Nettomieten heutzutage ungefähr zwischen 400€ und 4.000€/ Jahr.
Welche Faktoren beeinflussen die Miete?


1. Gemeindegröße
Je grösser Ihre Gemeinde ist, um so höhere Miete können Sie sich erhoffen.
So bekommen Sie z.B. unter sonst gleichen Bedingungen für eine Werbetafel in einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohner etwa 40% mehr Miete als in einer Gemeinde mit bis zu 20.000 Einwohner.

2. Frequenz
Je frequentierter die Straße ist, an welcher Ihr Werbestandort sich befindet, umso höher wird die Miete. Die Frequenz einer Straße wird anhand von einem Frequenzatlas ermittelt.

3. Art der Werbeanlage
Hier unterscheidet man zunächst zwischen konventionellen Großflächen und City-Star-Boards. Letztere sind viel attraktiver und bringen daher mehr Geld für die Vermieter.
Beide Arten von Werbeträger können ferner ein- und doppelseitig sowie be- und unbeleuchtet sein.
Doppelseitige Außenwerbeanlagen werden quer zur Straßenverkehrsachse aufgebaut, sodass sie aus beiden Verkehrsrichtungen gesehen werden. In diesem Fall kann man doppelt so viel mit der Werbung verdienen.
Ebenfalls erhöhen sich Mieteinnahmen, wenn der Werbeträger eine eigene Beleuchtungseinheit hat, da eine solche Werbefläche auch in der Nacht für Aufmerksamkeit sorgt. Die Stromkosten reduzieren Ihren Verdienst dabei nicht, da sie komplett (inkl. des Zwischenzählereinbaus) durch die Mieterin übernommen werden.
Eine Werbeanlage kann auch parallel zu Verkehrsachse errichtet werden. Diese Aufbauweise wurde früher ziemlich oft praktiziert. Seit Einfuhr von den PpS- (Plakatseher pro Stelle) sowie K-Werten im Jahr 2013 werden die sog. Parallelflächen wegen des schlechten Blickkontakts kaum noch in Bestand genommen.

4. Häufung
Befinden sich andere Werbeträger gleicher Art in der Nähe, werden Sie mit der Werbeanlage an Ihrem Standort konkurrieren und die Werbeeinnahmen dadurch verringern, sodass auch Ihre Miete kleiner ausfällt.

5. Einsehbarkeit
Je mehr PpS Ihre Werbefläche hat, umso teurer wird die Werbung für die Werbetreibenden. Das beeinflusst positiv Ihre Mieteinnahmen.
Die Werbefläche muss also gut sichtbar ein, einer langen Wahrnehmung unterliegen sowie keine Ablenkung durch die Umgebung erfahren.

6. Auslastung
Nichtsdestotrotz kommt der Auslastung in Ihrem Ort eine sehr große Bedeutung zu.
Sind z.B. die benachbarten Werbeanalgen schlecht ausgelastet, wird Ihre Werbeanlage sicherlich davon auch betroffen sein. Die dadurch reduzierte Einnahmeerwartungen beeinflussen daher negativ auch Ihre Miete.

10. Welche Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung meiner Werbefläche kommen auf mich zu?

KEINE
Sämtliche im Zusammenhang mit der Errichtung und Unterhaltung der Werbeanlage entstehenden Kosten trägt die Mieterin. Hierzu gehören auch die Genehmigungsgebühren, Versicherungsprämien sowie Auf- und Abbaukosten.

11. Wie lange laufen die Mietvereinbarungen?

Die Mindestvertragslaufzeit für eine Großfläche beträgt idR 5 Jahre. In manchen Fällen könnte sie auch 7 Jahre betragen. Für die City-Star-Boards werden die Verträge für mind. 10 Jahre abgeschlossen. 

12. Wer kümmert sich nach dem Vertragsende um die Entfernung der Werbeanalge?

Ist der Vertrag zu Ende, hat die Mieterin die Werbeanlage ordnungsgemäß auf eigene Kosten zu entfernen. 

13. Welche Werbung kommt dran?

Lebensmittel, Getränke, Versicherungen, Mode, Veranstaltungen, Verbrauchermärkte, Telefonie etc. 

Die Motive dürfen gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder vom Deutschen Werberat gerügt worden sein (www.werberat.de)

14. Kann man bestimmte Werbung ausschließen?

Bestimmte Arten von Werbung (z.B. Konkurrenzwerbung) können vertraglich ausgeschlossen werden. 

15. Wie kann man den Vertragspartner wechseln?

Sie haben eine Immobilie gekauft, die als Werbefläche für Plakatwerbung dient, oder Sie vermieten bereits Ihre Immobilie als Werbefläche, finden aber die Einnahmen zu gering und möchten herausfinden, welche Miete Sie verlangen können?

Der einfachste Weg wäre es, den Mieter danach zu fragen. Da Sie aber bereits diesen Artikel lesen, sind Sie entweder skeptisch hinsichtlich dieser Idee, oder haben bereits eine negative Erfahrung damit gemacht. Klar, Ihr Vertragspartner will die Miete solange wie möglich niedrig halten. Sie sollten sich daher keine großen Hoffnungen machen.

Alternativ können Sie sich Angebote von Mitbewerbern einholen. Was auf den ersten Blick relativ simple erscheint, kann aber in der Tat problematisch sein.

Die meisten Mitbewerber geben ungern Konkurrenzangebote ab. Dies ist nicht nur dadurch bedingt, dass die Firmen bei bereits bestehenden Verträgen nicht konkurrieren wollen.
Fast alle Werbenutzungsverträge räumen dem Mieter ein sog. Vormiet- /Vorpachtrecht ein. Das ist das Recht, im Fall der Neuvermietung in einen von dem Vermieter mit einer dritten Person abgeschlossenen Mietvertrag einzutreten.

Wenn man dazu noch die Vertragslaufzeit zählt, die in den meisten Fällen nicht weniger als fünf Jahre beträgt, versteht man, warum die Werbehäuser nur wenig Interesse an solchen Standorten haben. Es gibt aber doch eine Möglichkeit Ihr Mietverhältnis zu verbessern und wir können Ihnen dabei helfen.

a) Zunächst sollten Sie Ihren aktuellen Vertrag ordentlich kündigen und sich eine Kündigungsbestätigung erstellen lassen. Das Einzige, was Sie dabei riskieren, ist, dass der aktuelle Mieter selbst den Vertrag wegen einer Unrentabilität der Fläche kündigen will. In diesem Fall lässt er Ihre Kündigung nicht zurückziehen. Aber dann brauchen Sie einen solchen Vertrag ja sowieso nicht, da Sie bereits mit der aktuellen Miete unzufrieden sind.

b) Nachdem Sie uns die Kündigungsbestätigung vorgelegt haben, unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches und attraktives Angebot.

c) Sollten Sie sich für unser Angebot entscheiden, schließen wir einen Werbenutzungsvertrag ab, der an die Stelle des gekündigten Vertrags treten soll.

d) Wenn Ihr aktueller Vertrag dem Mieter ein Vormietrecht einräumt, legen Sie dem jetzigen Mieter als nächstes den neuen Mietvertrag vor, damit er von seinem Vormietrecht Gebrauch machen kann. Dies soll er innerhalb von 10 Tagen tun.
Will er unter den im neuen Vertrag vereinbarten Bedingungen ein Mietverhältnis fortsetzen, wird Ihr neuer Vertrag aufgrund einer entsprechenden Klausel dadurch automatisch unwirksam. So vermeiden Sie die Situation, in der Sie sich aus zwei ähnlichen Verträgen verpflichtet werden, aber nur einen erfüllen können. Will der aktuelle Mieter von seinem Vormietrecht keinen Gebrauch machen, wird der neue Vertrag wirksam und tritt an die Stelle des gekündigten Verhältnisses.

Zugunsten der Vermieter/Verpächter gibt es seit 2017 eine Rechtsprechung von Bundesgerichtshof zum Vormietrecht, die mehrere Klauseln über das Vormietrecht in Frage stellt. Dieser hat am 24.11.2017 entschieden, dass die in einem Landpachtvertrag von dem Pächter als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Klausel, wonach ihm "ein Vorpachtrecht" eingeräumt wird, ohne dass der Inhalt dieses Rechts näher ausgestaltet wird, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist (Az.: LwZR 5/16). 

16. Wie oft wird plakatiert?

Der Plakatwechsel findet dekadenweise statt (1 Mal in 10 Tagen, es sei denn die Werbefläche wurde nicht gebucht).

17. Wie sieht der Ablauf aus?

Es sind nur wenige Schritte von dem ersten Kontakt bis zur ersten Mietzahlung erforderlich.
Sobald unser Angebot Ihnen zusagt, wird ein Mietvertrag abgeschlossen und eine Baugenehmigung beantragt. Geht das Genehmigungsverfahren für uns positiv aus, sodass für Ihre Werbefläche eine Baugenehmigung erteilt wird, kommt es zügig zum Aufbau der Werbeanlage. Ab dem Zeitpunkt der Errichtung wird die Miete in regelmäßigen Abständen ausgezahlt.  

19. Welche Standorte sind für die Plakatwerbung interessant?

Für die Außenwerbung sind die Werbeflächen von besonderem Interesse, die sich in frequenzstarken Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinden, die für die Teilnehmer des Straßenverkehrs gut einsehbar (vgl. 9.5) sowie baugenehmigungsfähig sind.
Die künftige Werbeanlage muss ferner eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung ermöglichen. Weniger attraktiv sind daher die Standorte, die von der Straße zwar gut einsehbar, jedoch für einen Plakatierer unzugänglich sind oder einen enormen Aufwand (z.B. ungerader Boden) bei dem Plakatanschlag erfordern.
Von der Art der Flächennutzung sind vor allem die Werbestandorte, die sich in Misch- sowie Gewerbegebieten befinden, interessant. Nicht baugenehmigungsfähig sind z.B. Werbeflächen in allgemeinen Wohngebieten, was auch häufig der Fall ist. Ferner werden die Werbestandorte entlang der Bundesfernstraßen wegen der Abstandspflicht (Autobahn - 40 Meter, Bundesstraße – 20 Meter) nicht in Bestand genommen, da die Effektivität der Werbung sehr niedrig ist.  

20. Wie wird Plakatwerbung bewertet?

Kontakte pro Termin
Als Berechnungsgrundlage der Kontakte pro Termin dient der PPS (Plakatseher pro Stelle). Dabei wird mit einer durchschnittlichen Anzahl von 10.5 Tagen pro Termin (=Dekade) kalkuliert. Es handelt sich bei den Angaben um Bruttoreichweiten.

PPS
Der PPS (Plakatseher pro Stelle) bildet die Grundlage zur Bewertung von Plakatwerbung und bezeichnet die Kontaktsumme eines Werbeträgers pro Tag. Dieser Wert wird jedoch nicht garantiert – es handelt sich lediglich um eine Kontaktchance, die anhand von Verkehrsanalysen errechnet wird. Erst nach 2 Sekunden Betrachtung wird die Anzeige als „wahrgenommen“ und somit als Kontakt bewertet.
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